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   BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 38.10   

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BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 38.10 (https://dejure.org/2010,8683)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.2010 - 5 B 38.10 (https://dejure.org/2010,8683)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 2010 - 5 B 38.10 (https://dejure.org/2010,8683)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 86 VwGO, Art 103 Abs 1 GG, § 6 Abs 2 BVFG
    Verfahrensfehler; Ablehnung eines Beweisantrags und rechtliches Gehör

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung des Rechtsgehalt des unbestimmten Rechtsbegriffes 'Recht des Herkunftsstaates' i.S.d. Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG) als bedeutsame Rechtsfrage für eine Revision; Substantiierte Darlegung der einen ...

  • rewis.io

    Verfahrensfehler; Ablehnung eines Beweisantrags und rechtliches Gehör

  • ra.de
  • rewis.io

    Verfahrensfehler; Ablehnung eines Beweisantrags und rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Qualifizierung des Rechtsgehalt des unbestimmten Rechtsbegriffes 'Recht des Herkunftsstaates' i.S.d. Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge ( BVFG ) als bedeutsame Rechtsfrage für eine Revision; Substantiierte Darlegung der einen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 13.09.2007 - 5 C 25.06

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum; deutsches Volkstum; Bekenntnis zum -;

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 38.10
    2.2 Entgegen dem Vorbringen der Beschwerde (Beschwerdebegründung S. 11 f.) ist das Berufungsgericht nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2007 - BVerwG 5 C 25.06 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 110) abgewichen.

    Vielmehr vernachlässigt diese Behauptung der Beschwerde, dass der Senat im Urteil vom 13. September 2007 (a.a.O.) nicht den Rechtssatz aufgestellt hat, dass der Betreffende den Pass mit der eingetragenen nichtdeutschen Nationalität nur dann für sich wirken lässt, wenn er ihn auch tatsächlich benutzt hat.

    Das Berufungsgericht hat unter Zugrundelegung der im Urteil des Senats vom 13. September 2007 (a.a.O.) aufgestellten Grundsätze zur Zurechenbarkeit der Führung eines Passes mit nichtdeutschem Nationalitätseintrag festgestellt, dass der Kläger zu 1 von Mitte 1992 bis Anfang 1996 seinen Inlandspass mit ungarischem Nationalitätseintrag zurechenbar geführt und sich deshalb in diesem Zeitraum (auch) dem ungarischen Volkstum zugewendet hat.

  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 38.10
    Wer - wie der Kläger zu 1 - die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht und seines Anspruchs auf rechtliches Gehör erhebt, obwohl er - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat, muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, insbesondere substantiiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachverhaltsaufklärung maßgeblichen materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeichneten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. etwa Beschluss vom 5. März 2010 - BVerwG 5 B 7.10 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 28.07.2008 - 8 B 31.08

    Voraussetzungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzung

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 38.10
    Vor diesem Hintergrund hätte eine Aufklärungsrüge nur Erfolg haben können, wenn die Beschwerde auf diese Aspekte substantiiert eingegangen wäre und mit Blick darauf dargelegt hätte, welche dieser Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts in einer Weise ermittlungsbedürftig gewesen sind, dass sie sich dem Gericht hätten aufdrängen müssen, welches Ergebnis eine weitere Aufklärung bzw. Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das verwaltungsgerichtliche Urteil unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Gerichts auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist (vgl. etwa Beschluss vom 28. Juli 2008 - BVerwG 8 B 31.08 - juris).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 38.10
    Art. 103 Abs. 1 GG ist aber verletzt, wenn die Ablehnung eines als sachdienlich und erheblich angesehenen Beweisantrags im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279 ; BVerwG, Beschluss vom 24. März 2000 - BVerwG 9 B 530.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 38.10
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ); die Vorschrift verpflichtet die Gerichte insbesondere nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 - 2 BvR 678/81 u.a. - BVerfGE 64, 1 ; Urteil vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86 u.a. - BVerfGE 87, 1 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 38.10
    Bei einer derartigen Mehrfachbegründung kann eine Nichtzulassungsbeschwerde nur dann Erfolg haben, wenn hinsichtlich jeder dieser selbstständig tragenden Abweisungsgründe ein Zulassungsgrund vorgetragen und gegeben ist (stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 und vom 18. März 2002 - BVerwG 5 B 9.02 -).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 38.10
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ); die Vorschrift verpflichtet die Gerichte insbesondere nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 - 2 BvR 678/81 u.a. - BVerfGE 64, 1 ; Urteil vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86 u.a. - BVerfGE 87, 1 ).
  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 38.10
    2.1 Soweit die Beschwerde eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2000 - BVerwG 5 C 25.99 - sowie "von den Urteilen BVerwGE 99, 133; 102, 214; 105, 60 ff." rügt, genügt sie bereits nicht den Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 38.10
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ); die Vorschrift verpflichtet die Gerichte insbesondere nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 - 2 BvR 678/81 u.a. - BVerfGE 64, 1 ; Urteil vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86 u.a. - BVerfGE 87, 1 ).
  • BVerwG, 03.02.2010 - 7 B 35.09

    Aufklärungspflicht des Gerichts; Gutachten

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 38.10
    Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, den Beschwerdevortrag zu sichten und zu ordnen, um das herauszusuchen, was möglicherweise - bei wohlwollender Auslegung - zur Begründung der Beschwerde - hier des Verfahrensmangels - geeignet sein könnte (Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - BVerwG 4 B 42.07 - juris Rn. 2 und vom 3. Februar 2010 - BVerwG 7 B 35.09 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der

  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

  • BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 25.99

    Spätaussiedlerin aus der früheren Sowjetunion - Aufnahmebescheid, - Angabe einer

  • BVerwG, 24.03.2000 - 9 B 530.99
  • BVerwG, 06.06.2006 - 6 B 27.06

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 27.05.2008 - 4 B 42.07

    Zulassung einer Revision wegen unrichtiger Anwendung eines vom

  • BVerwG, 04.12.1998 - 8 B 187.98
  • BVerwG, 24.11.2009 - 5 B 35.09

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Rechtssatzdivergenz; Aufklärungspflichten des

  • BVerwG, 18.03.2002 - 5 B 9.02

    Anforderungen an den Erfolg einer Nichtzulassungsbeschwerde bei mehreren

  • BVerwG, 20.12.1995 - 4 B 280.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rüge aufgrund der Missachtung

  • BVerwG, 15.05.2013 - 4 BN 1.13

    Gemeindliche Planungshoheit bei Bahnanlagen; ordnungsgemäßer

    Die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Verfahrensmangel leidet, ist dabei vom materiellrechtlichen Standpunkt der Tatsacheninstanz aus zu beurteilen, selbst wenn dieser verfehlt sein sollte (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 14. Januar 1998 - BVerwG 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 ; Beschlüsse vom 25. Januar 2005 - BVerwG 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447 = juris Rn. 21 und vom 20. Dezember 2010 - BVerwG 5 B 38.10 = juris Rn. 18).
  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 B 20.12

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung

    Das setzt aber den schlüssigen Vortrag voraus, dass das Gericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung Anlass zur weiteren Aufklärung hätte sehen müssen (stRspr; z.B. Beschluss vom 1. Februar 2011 - BVerwG 7 B 45.10 - juris Rn. 13); dieser materiell-rechtliche Standpunkt ist auch dann maßgeblich, wenn er rechtlichen Bedenken begegnen sollte (Urteil vom 14. Januar 1998 - BVerwG 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 ; Beschlüsse vom 25. Januar 2005 - BVerwG 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447 und vom 20. Dezember 2010 - BVerwG 5 B 38.10 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 21.01.2015 - 4 B 42.14

    Zulässigkeit eines Zwischenurteils; Umstellung einer Verpflichtungs- auf eine

    Die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Verfahrensmangel leidet, ist dabei vom materiell-rechtlichen Standpunkt der Tatsacheninstanz aus zu beurteilen, selbst wenn dieser verfehlt sein sollte (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 ; Beschlüsse vom 25. Januar 2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447 = juris Rn. 21, insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 22 und vom 20. Dezember 2010 - 5 B 38.10 - juris Rn. 18).
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BVerwG, Entscheidung vom 20. November 2010 - 5 B 38.10 (https://dejure.org/2010,100041)
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